Kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung, das ist die wichtigste Besonderheit von Pflegegrad 1.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 1 erhält, wer im Alltag bereits leichte Einschränkungen hat, vieles aber noch selbst bewältigt. Es ist die niedrigste Stufe, sie eröffnet vor allem Anspruch auf Beratung, Hilfsmittel und den Entlastungsbetrag, jedoch noch kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung.
Leistungen bei Pflegegrad 1 (2025)

So liest sich Pflegegrad 1 im Alltag
Die Beträge oben sind die Schlagzeile, die echten Fragen kommen erst danach: Reicht das Pflegegeld, wenn drei Tage pro Woche jemand kommt? Was ist mit der 24-Stunden-Begleitung? Wer bezahlt den Hausnotruf?
Wir gehen das mit Ihnen Punkt für Punkt durch und prüfen, welche Leistungen Sie zusätzlich beantragen können, ohne dass Sie etwas verschenken.
Gut zu wissen
Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat kann zum Beispiel für Betreuungsangebote oder eine Haushaltshilfe verwendet werden.
Bei vollstationärer Pflege gibt es einen Zuschuss von 131 € im Monat.
Alle Pflegegrade im Überblick
Sie sind unsicher, welcher Pflegegrad vorliegt oder ob eine Höherstufung sinnvoll ist? Wir ordnen das mit Ihnen ein, in Ruhe und ohne Verpflichtung.
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